ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN
Allgemeine Reisebedingungen E-CAMPER doo
INHALT DES ARRANGEMENTS Der Organisator der Reise, das Reisebüro Explorer.hr, E-CAMPER doo (weiter: Veranstalter) garantiert die Durchführung des Programms gemäß dem beschriebenen Arrangement. Der Veranstalter wird den Inhalt vollständig realisieren, außer im Falle außergewöhnlicher Umstände (Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr usw.)
ANWENDUNGEN UND ZAHLUNGEN Der Kunde kann Reisen online, über das Reservierungsformular, per E-Mail oder telefonisch anmelden.Bei der Anmeldung für mehrtägige Touren zahlt der Kunde 25% des Gesamtpreises, wobei 75% spätestens 21 Tage vorher bezahlt werden müssen geplantes Abreisedatum. Ausnahmsweise kann die Frist kürzer sein, wenn besondere Zahlungsbedingungen hervorgehoben werden oder die Reisefrist kürzer als 21 Tage ist.
Wenn die Partei die Zahlung für das Arrangement nicht bis zum für die letzte Zahlung vorgesehenen Datum leistet, geht der Reiseveranstalter davon aus, dass die Partei die Reise aufgegeben hat, und hat kein Recht, die für die Vorauszahlung gezahlten Beträge zurückzuerstatten. Am Tag der Anzahlung unterschreibt der Reisende den Vertrag mit dem Hinweis (Programm und allgemeine Reisebedingungen sind mir bekannt und ich akzeptiere diese vollumfänglich – ich bestätige, dass mir eine Reiseversicherung angeboten wurde). Auf diese Weise wird alles, was in diesen Bedingungen angegeben ist, zu einer rechtlichen Verpflichtung für den Reisenden und den Veranstalter.
PREIS DER REISE Der Preis jeder Reise ist auf dieser Website aufgeführt und beinhaltet alles, was der Reiseveranstalter im Reiseprogramm angegeben hat. Zusatzleistungen sind Leistungen, die nicht im Preis enthalten sind und daher vom Fahrgast separat bezahlt werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die veröffentlichten Preise im Falle einer Änderung der Preise für Unterkunft, Verpflegung, Transport und andere Dienstleistungen oder im Falle einer Änderung des Wertes von Währungen, die der Preisberechnung zugrunde liegen, zu ändern die Anordnung. Die Zustimmung des Käufers ist nicht erforderlich, um den Preis des Arrangements auf 10% zu erhöhen (die Erhöhung wird auf alle Teile der Zahlung berechnet). Bei einer Preiserhöhung von mehr als 10% hat der Kunde das Recht, die Reise ohne Ersatzpflicht zu stornieren.
PFLICHTEN DER REISEVERANSTALTER
Der Veranstalter ist verpflichtet, sich um die Durchführung der Leistungen sowie die Auswahl der Leistungsträger mit der Sorgfalt eines guten Veranstalters zu kümmern und die Rechte und Interessen der Fahrgäste zu berücksichtigen. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden eine Rechnung über die bezahlte Reise auszustellen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden alle aufgeführten Leistungen für ein individuelles Arrangement im Programm zur Verfügung zu stellen und ist gegenüber dem Reisenden für die Nichterbringung von Leistungen oder Teilleistungen verantwortlich. Der Veranstalter schliesst jegliche Verantwortung im Falle von Änderungen und Nichterfüllung von Leistungen durch höhere Gewalt aus. Für die Sicherheit und den Komfort des Kunden behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Programm ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
RECHT AUF STORNIERUNG DER REISE DURCH DEN VERANSTALTER
Der Veranstalter hat das Recht, die Reise im Falle von Umständen, die nicht vermieden oder beseitigt werden können, abzusagen, wenn sie zum Zeitpunkt der Bewerbung und/oder des Verkaufs von Dienstleistungen/Programmen eintreten.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Reise abzusagen, wenn für ein bestimmtes Arrangement nicht genügend Kunden erwartet werden. Der Veranstalter gibt die Mindestteilnehmerzahl im Programm für jedes Arrangement bekannt. Der Veranstalter ist verpflichtet, alle Kunden mindestens 5 Tage vor Reiseantritt über die Stornierung zu informieren und folgende Möglichkeiten anzubieten:
Bei extremen Wetterbedingungen, außergewöhnlichen Umständen, die nicht vorhersehbar oder vermeidbar waren oder die unmittelbar vor Beginn der Exkursion eingetreten sind, wird der Veranstalter die Aktivität verschieben. Wenn es nicht möglich ist, das Datum zu ändern, werden Ihre Zahlungen vollständig zurückerstattet.
PFLICHTEN DER PASSAGIERE
Der Fahrgast ist verpflichtet: gültige Reisedokumente (Personalausweis) zu besitzen. Die Kosten für Verlust oder Diebstahl von persönlichen Dokumenten während der Reise trägt der Passagier. Der Follower hilft, aber unter der Bedingung, dass das Programm reibungslos läuft.
Der Reisende ist verpflichtet, die Verhaltensregeln in Beherbergungsbetrieben einzuhalten, d.h. durch Beförderungsmittel und durch sein Handeln den reibungslosen Ablauf des Reiseprogramms nicht zu behindern, sowie die Rechte anderer Reisender währenddessen nicht zu gefährden die Reise.
Für den Fall, dass durch das Verhalten des Reisenden dem Leistungsträger im Beherbergungsbetrieb oder Beförderungsmittel ein Schaden entsteht, d. h. den ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf des Reiseprogramms verhindert, ist er verpflichtet, diesen Schaden unverzüglich zu beseitigen, d. h. den Geschädigten zu entschädigen In diesem Fall ist er zur Zusammenarbeit mit dem Dienstleister verpflichtet.
Gefährdet der Reisende den ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf des Reiseprogramms (hört nicht auf die Anweisungen des Reiseleiters, verwendet vulgäre Worte, verspätet sich die Abreise, etc.), hat der Veranstalter darüber hinaus das Recht, die Reise zu stornieren Anspruch auf Entschädigung, in diesem Fall gilt die Reise auf Wunsch der Passagiere als storniert, wobei der Veranstalter nicht verpflichtet ist, die Kosten für die Rückreise zum Abfahrtsort zu tragen.
Handelt es sich in dem im vorstehenden Absatz dieses Punktes beschriebenen Fall um einen Minderjährigen oder ein Kind, ist der Elternteil verpflichtet, die Heimreise des Kindes anzunehmen oder das Kind auf eigene Kosten abzuholen. Der Reisende ist verpflichtet, den Veranstalter unverzüglich und unter Berücksichtigung der Umstände über jeden Verstoß zu informieren, den er bei der Erfüllung der im Reisevermittlungsvertrag enthaltenen Reiseleistung feststellt.
Wird eine der Reiseleistungen nicht gemäß dem Pauschalreisevertrag erbracht, ist der Reiseveranstalter auf Verlangen des Reisenden verpflichtet, den Mangel zu beseitigen, es sei denn, dies ist nicht möglich oder die Beseitigung des Mangels würde dies erfordern unter Berücksichtigung des Mangels und des Wertes der von dem Mangel betroffenen Reiseleistungen unverhältnismäßige Kosten verursachen. Bei Nichteinhaltung einer dieser Pflichten haftet der Reisende dem Reiseveranstalter für den entstandenen Schaden.
STORNIERUNG DER REISE DURCH DEN KÄUFER
Storniert oder verschiebt der Reisende die Reise, muss er dies schriftlich tun. Das Datum der schriftlichen Absage gilt als Grundlage für die Berechnung der Kosten, die vom Veranstalter nach folgender Staffelung in Rechnung gestellt werden:
KUNDENVERSICHERUNG Alle Gäste sind gegen Personenschäden versichert, die während lokaler Transfers oder bei der Teilnahme an organisierten Outdoor-Aktivitäten auftreten können.
REISEVERSICHERUNGSPAKET
Gemäß dem Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismus ist der Veranstalter verpflichtet, dem Reisenden ein „Paket“ von Reiseversicherungen anzubieten, das besteht aus: Versicherung gegen die Folgen eines Unfalls, Reisegepäckversicherung und Reiserücktrittsversicherung. Mit Unterzeichnung des Vertrages bestätigt der Reisende, dass ihm ein Reiseversicherungspaket angeboten wurde. Falls der Reisende die genannten Versicherungen benötigt, können diese direkt bei einem der Versicherer oder bei E-CAMPER doo abgeschlossen werden, wobei E-CAMPER doo nur als Vermittler auftritt.
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Gemäß dem Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismus hat E-camper doo einen Versicherungsvertrag mit der Generali-Versicherungsgesellschaft über die Haftpflichtversicherung für Schäden, die dem Reisenden durch Nichterfüllung, teilweise Erfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen entstehen, abgeschlossen die Paketordnung.
UNTERKUNFT
Eine vertraglich vereinbarte Unterkunft kann nur auf Kosten des Veranstalters durch eine Unterkunft in einer Einrichtung gleicher oder höherer Kategorie ersetzt werden.
GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Der Reisende ist verpflichtet, den Veranstalter über alle Tatsachen bezüglich seiner Gesundheit, Gewohnheiten usw. zu informieren, die den Fortgang der Reise gefährden könnten (wenn er aus gesundheitlichen und anderen Gründen eine bestimmte Art von Nahrung sucht, an einer chronischen Krankheit leidet , Allergien usw.). Wir empfehlen den Abschluss einer Krankenversicherung.
SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Der Fahrgast gibt freiwillig personenbezogene Daten an. Die persönlichen Daten des Passagiers sind für die Durchführung der vereinbarten Vereinbarungen erforderlich und werden für die weitere Kommunikation verwendet. Der Veranstalter verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Passagiers nicht außer zum Zweck der Durchführung der vereinbarten Vereinbarungen außer Landes zu führen. Die Ausnahme von der Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte betrifft den Abschluss von Reiseversicherungen, d. h. schließt der Reisende eine Versicherung ab, werden seine personenbezogenen Daten an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet. Die personenbezogenen Daten der Passagiere werden gemäß dem Beschluss der Unternehmensleitung über die Methode der Datenerhebung und -verarbeitung in der Datenbank gespeichert.
Wenn das Serviceprogramm nicht vollständig durchgeführt wird oder seine Leistung von schlechter Qualität und unter dem Standard ist, und für den Fall, dass der Kunde mit der bereitgestellten Unterkunft, Ausrüstung oder Dienstleistung nicht zufrieden ist, muss er sich unverzüglich an einen Mitarbeiter der Agentur (Travel Manager) wenden /Vertreter), um eine zufriedenstellende Lösung oder einen Ersatz zu finden . Alle Rückerstattungsanträge müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ende des Programms schriftlich beim Veranstalter eingereicht werden. Der Kunde hat Anspruch auf eine Rückerstattung in Höhe des tatsächlichen Wertes der nicht erbrachten Dienstleistungen, wobei die maximal mögliche Rückerstattung pro Beschwerde der volle Preis des Programms sein kann. Der Kunde verzichtet auf den Anspruch auf ideale Entschädigung. Alle möglichen Streitigkeiten unterliegen der Gerichtsbarkeit des Gerichts in Zagreb.
ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTS
Falls der Kunde mit der Art und Weise, wie seine Beschwerde bearbeitet wurde, nicht zufrieden ist, hat der Kunde das Recht auf eine gerichtliche Schlichtung. Der Reisende und der Veranstalter werden sich um eine gütliche Lösung des Rechtsstreits bemühen, und falls keine Einigung erzielt werden kann, unterliegt die Angelegenheit der Zuständigkeit des Gerichts in Zagreb gemäß den Gesetzen der Republik Kroatien.
VERSICHERUNG BEI KONKURS DES REISEVERANSTALTERS
Im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters müssen sich gemäß dem Gesetz Reisende, die in die Reise verwickelt sind, sowie Personen, die Vorauszahlungen für die Reise geleistet haben, an die Versicherungsgesellschaft des Reiseveranstalters wenden.
WARNUNG
Die Allgemeinen Reisebedingungen stellen einen integrierenden Bestandteil des Vertrages dar, den der Reisende mit dem Reiseveranstalter abschließt.Mit Unterzeichnung des Reisevertrages erkennt der Reisende die Programm- und Reisebedingungen uneingeschränkt an.